AI THOR · TRANSPARENZ
KI-Inhalte klar kennzeichnen.
Wo AI THOR KI-generierte oder KI-gestützte Inhalte veröffentlicht, machen wir die Art des Einsatzes direkt am Inhalt sichtbar und erläutern sie in verständlicher Sprache.
Redaktionelle Verantwortung
Verantwortlich für die Veröffentlichung ist Sebastian Gonzaga Körner, Inhaber des Einzelunternehmens AI Thor - Sebastian Gonzaga Körner. Anschrift und Kontakt stehen im Impressum. Hinweise auf Fehler oder unklare KI-Kennzeichnungen können Sie an info@ai-thor.de senden.
Research
Die Research-Einordnungen können KI-gestützt entstehen. Vor der Veröffentlichung prüft eine verantwortliche Person die Aussagen, Grenzen und Primärquellen redaktionell. Jede Meldung und jedes Paper verlinkt direkt auf die jeweilige Primärquelle. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; eine Einordnung ersetzt deshalb nicht die Prüfung der Originalquelle.
Audio und Video
Die Research-Hörfassung wird mit synthetischer Stimme erstellt. Das zugehörige Video ist eine grafisch animierte Zusammenfassung und keine authentische Aufnahme einer realen Person oder eines realen Ereignisses. Beide Formate tragen einen sichtbaren Hinweis direkt vor dem Abspielen. Solche Hinweise stehen am jeweiligen Inhalt; diese Seite ergänzt sie.
Künftige KI-Funktionen
Neue interaktive KI-Funktionen werden vor der ersten Interaktion als KI erkennbar gemacht. KI-generierte oder manipulierte Medien werden vor der Veröffentlichung auf eine mögliche Deepfake-Eigenschaft geprüft und, wenn erforderlich, direkt bei der ersten Wahrnehmung klar und barrierearm gekennzeichnet.
RECHTSRAHMEN
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) gelten seit dem 2. August 2026. KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sind grundsätzlich offenzulegen; die gesetzliche Ausnahme setzt menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle und eine verantwortliche natürliche oder juristische Person voraus. Wir verwenden für Research zusätzlich freiwillige Hinweise. Deepfakes und direkte KI-Interaktionen unterliegen eigenen Kennzeichnungspflichten. Verfügbare maschinenlesbare Herkunftskennzeichnungen erhalten wir; sichtbare Hinweise ersetzen keine technischen Pflichten, die uns gegebenenfalls als Anbieter eines KI-Systems treffen.
Artikel 50 nachlesen →Stand: 11. Oktober 2026